Navigation und Service

Frage 4: Wie werden die Natura 2000-Schutzgebiete sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten bei den Ausbauplanungen berücksichtigt?

Gefleckte Taubnessel

Den Natura 2000-Schutzgebieten und -Schutzgütern gilt bei den Untersuchungen ganz besonderes Augenmerk. So wird geprüft, ob die Planungsvarianten mit den Erhaltungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete verträglich sind (Verträglichkeitsprüfung). Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist sie unzulässig. Eine Ausnahme von diesem Verbot darf nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen, z.B. zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, erteilt werden. Dabei sind verschiedene zumutbare Alternativen zu prüfen. Sind prioritäre Lebensraumtypen oder prioritäre Arten in Natura 2000-Schutzgebieten betroffen, ist die Europäische Kommission zu beteiligen.

Außerdem wird untersucht, ob der Donauausbau artenschutzrechtliche Verbote berühren kann. Hier gilt es unter anderem zu beachten, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer geschützten Tier- oder Pflanzenart nicht verschlechtert. In jedem Falle ist bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen ein funktionsfähiger Ausgleich vorzunehmen, der Bestandteil der Ausbauplanungen wird.