Navigation und Service

Frage 12: Wie sähe ein Hochwasserschutz ohne Ausbau der Wasserstraße aus?

Hochwasserschutzdeich an der Donau

Zuständig für den Hochwasserschutz an der Donau ist grundsätzlich der Freistaat Bayern. Um Verzögerungen und Nachteile zu vermeiden, wird der Hochwasserschutz gemeinsam und einvernehmlich mit dem Ausbau der Wasserstraße geplant. Bereits seit 1998 werden variantenunabhängige Abschnitte des Hochwasserschutzes als vorgezogene Maßnahmen verwirklicht. Auch wenn überhaupt kein Ausbau der Wasserstraße stattfinden sollte, liegt nach Abschluss der EU-Studie ein durchgeplantes Hochwasserschutzkonzept vor, das dann vollendet werden kann.