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Auswirkungen auf die Ökologie (Variante A)

Röhricht mit Silberweiden

Auswirkungen auf die Umwelt

Bei beiden Ausbauvarianten kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Mindestens die Hälfte des Kompensationsbedarfs für Arten und Lebensräume entsteht als Folge der direkten Flächeninanspruchnahme durch die bei beidenVarianten in weiten Bereichen identischen Hochwasserschutzmaßnahmen.

Bei beiden Varianten sind alle erheblichen Beeinträchtigungen im räumlich-funktionalen Zusammenhang nach Art und Umfang kompensierbar.

Dadurch ist insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung der Kohärenz des Natura 2000-Netzes und der Erhaltungszustand der FFH-Arten/Lebensräume gewährleistet. Schutz-status und Meldewürdigkeit der Europäischen Schutzgebiete gehen nicht verloren.

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

Ausgleichspflichtige Eingriffe in Natur und Natur-/Landschaftshaushalt werden durch beide Varianten hervorgerufen. Sämtliche erheblichen Beeinträchtigungen können im räumlich-funktionalen Zusammenhang durch landschaftsgerechte Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

 

Artenschutzrechtliche Untersuchung (saP)

Für sämtliche Arten, für die eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich ist, kann gemäß den Anforderungen an eine artenschutzrechtliche Ausnahme die Wahrung des Erhaltungszustandes unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen gewährleistet werden.

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist als multifunktionale Maßnahmenplanung angelegt, die die FFH-Kohärenzmaßnahmen, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Artenschutzmaßnahmen sowie die Maßnahmen nach den Erfordernissen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie integriert. Sämtliche Kompensationsmaßnahmen sind nach Art und Umfang im räumlich-funktionalen Zusammenhang innerhalb des Untersuchungsraumes umsetzbar.

 

Beeinträchtigungen und Kompensationsbedarf

Im Rahmen des Donauausbaus und der Hochwasserschutzmaßnahmen finden Eingriffe auf circa 860 Hektar statt. Der Kompensationsbedarf für Donauausbau und Hochwasserschutz beträgt circa 1.360 Hektar.