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Naturraum Donau

Isarmündung mit Schüttkegel

Allen Veränderungen der Donau zum Trotz sind Landschaft und Natur ein hohes Gut im Donautal. Der ungestaute Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen mit dem Mündungsgebiet der Isar hat für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland eine herausragende Bedeutung. Besonders wertvoll sind die großen naturnahen Auengebiete mit ihren stark schwankenden Wasserständen und großflächigen Silberweiden-Auwäldern.

Der außerordentlichen ökologischen Bedeutung der Donau zwischen Straubing und Vilshofen mit ihren Altwassersystemen und Auen sowie dem besonderen Bereich um die Isarmündung ist mit der Ausweisung als NATURA-2000-Gebiet  Rechnung getragen.

Die Ausbauplanungen für die  Donau konnten sich bei dieser herausragenden Bedeutung für die Artenvielfalt daher nicht nur an den Bedürfnissen der Schifffahrt orientieren, sondern hatten auch die Notwendigkeiten des Naturschutzes auf „Augenhöhe“ zu berücksichtigen. Die Untersuchungen zur Ökologie gehörten zu den großen Schwerpunkten der EU-Studie – und die Ergebnisse waren wichtige Entscheidungsgrundlagen bei der Festlegung der Ausbauvariante.

Aktuelle Rahmenbedingungen für den Gewässer- und Naturschutz

Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Gewässer und zur Sicherung der biologischen Vielfalt haben die Staaten der Europäischen Union verschiedenen europäischen Richtlinien zugestimmt und diese jeweils in nationales Recht umgesetzt.

Seit 1979 gilt die Vogelschutzrichtlinie zur Sicherung der Bestände der europäischen Vogelarten; diese Richtlinie wurde später mit der „Fauna-Flora-Habitat-Richtline“ ergänzt. Seit Ende der 1990er Jahre wurde in Deutschland zur Umsetzung dieser Richtlinien ein Netz von Schutzgebieten (Natura 2000 – bzw. FFH- und Vogelschutzgebiete) ausgewiesen. Diese Gebiete wurden als besondere Schutzgebiete in das europäische Natura 2000-Netz aufgenommen. In die geschützten Flächen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingegriffen werden. Projekte sind nur dann zulässig, wenn diese zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Gebiete führen. Sofern solche nicht ausgeschlossen werden können, ist nachzuweisen, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen vollständig ausgeglichen werden. Die Europäische Union strebt mit Hilfe der genannten Richtlinien an, den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2020 zu stoppen. Im Untersuchungsraum zwischen Straubing und Vilshofen sind 9.064 Hektar als EU-Vogelschutzgebiet und 6.806 Hektar als FFH-Gebiet geschützt.

Seit dem 22. Dezember 2000 gilt zusätzlich die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die den Schutz der Gewässer und die Verbesserung ihres ökologischen und chemischen Zustands zum Ziel hat. Maßgebliche Grundlagen hierfür sind die Naturnähe des Gewässers, seine Fließgeschwindigkeiten, die Wasserstandsschwankungen sowie die gute Habitateignung der Lebensräume für zahlreiche Arten. Eine Verschlechterung des ökologischen Zustands des Flusses beziehungsweise die Verhinderung eines guten ökologischen Zustands durch die Ausbaumaßnahmen ist nur unter Einhaltung sehr strenger gesetzlicher Vorgaben möglich.